Kosten

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Da ich Wahlpsychologin bin, können Sie sich für diagnostische Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Honorarkosten von Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger rückvergüten lassen (2023 sind das 50 Euro pro 60 Minuten). Dafür benötigen Sie  eine haus- oder fachärztliche Zuweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik, auf welcher eine konkrete Fragestellung sowie eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose (nach ICD-10 codiert) angegeben sein müssen.

Für klinisch-psychologische Beratung und Behandlung sowie für Biofeedback gibt es in Österreich leider bislang keine Refundierung von den gesetzlichen Krankenkassen. Manche Privatzusatzversicherungen oder kleinen Kassen übernehmen allerdings einen Teil der Behandlungskosten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Für eine Einheit von 50 Minuten verrechne ich ein Honorar von 90 Euro.

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