Psychologengesetz

Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterstehe ich dem Psychologengesetz 2013. Dieses verpflichtet mich in §37 zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Diese strenge berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten stellt die Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit zwischen mir und meinen KlientInnen dar.

Gemäß §48 Abs. 6 ist auch meine Spezialisierung für Klinische Neuropsychologie in die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführte Liste der Klinischen PsychologInnen eingetragen. Diese kann unter http://klinischepsychologie.ehealth.gv.at eingesehen werden.

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